Akupunktur

Akupunktur

Die Reizung von Akupunkturpunkten stellt die älteste und am weitesten verbreitete Heilmethode der Welt dar. Dabei gebührt den Chinesen der Verdienst, vor einigen tausend Jahren entdeckt zu haben, dass über gewisse Punkte an der Körperoberfläche Störungen im Körperinneren beseitigt oder gelindert werden können.
Auch in der Zahnheilkunde findet Akupunktur ihre Anwendung. Eine der häufigsten Indikationen ist hier die Schmerzsymptomatik. Dabei ist die Anwendung der Akupunktur primär nicht als Alternative, sondern als hervorragende Ergänzung zur Schulmedizin zu sehen. Als Beispiele seien hier genannt: Therapie bei Schmerzen nach Entfernung eines Zahnes (sog. dolor post extraktionem), Behandlung von Entzündungen und Schwellungen u.a. des Kiefergelenkes, Therapie von Nervenschmerzen (Neuralgien).
Andere wichtige Bereiche sind die Behandlung der Kieferklemme, muskuläre Entspannungstherapie bei Zähneknirschen (Bruxismus) und Anwendungen zur Beseitigung von Würgereizen.
Voraussetzung für die Anwendung der Akupunktur ist immer die zahnärztliche Routineuntersuchung. Es darf nicht vergessen werden, dass die Basis jeglicher, auch zahnärztlichen Therapie, die schulmedizinische Diagnostik mit der entsprechend zielgerichteten Anamnese ist und bleibt.